Schutzkonzept
Unser Schwimmverein soll ein sicherer und respektvoller Ort für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein.
Ein wertschätzender Umgang miteinander ist uns dabei besonders wichtig. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu unserem
Umgang mit dem Thema Schutz und Prävention sowie wichtige Anlaufstellen und Ansprechpartner.
Aktuell arbeiten wir an unserem eigenen Schutzkonzept. Die Inhalte dieser Seite werden daher nach und nach ergänzt und aktualisiert.


Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert interpersonale Gewalt als Gewalttaten, die von einer anderen Person oder einer kleinen Gruppe ausgehen. Im Sportkontext können das Trainer*innen, Übungsleiter*innen, andere Sportler*innen, Vereinsfunktionär*innen oder auch unbekannte Personen im Umfeld des Trainings sein.
Man unterscheidet verschiedene Formen. Sie können einzeln auftreten – häufig gehen sie aber miteinander einher. Die drei im Folgenden erläuterten Formen sind dabei besonders relevant für den Vereinssport.
Sexualisierte Gewalt
Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität – von verbalen Übergriffen bis hin zu körperlichen Übergriffen.
Körperliche Gewalt
Handlungen, die körperliche Schäden verursachen oder verursachen können.
Emotionale Gewalt
Nicht-körperliche Handlungen, die der seelischen Gesundheit oder der sozialen Entwicklung schaden.
Was versteht man unter sexualisierter Gewalt?
Sexualisierte Gewalt ist kein einheitliches Bild – sie verläuft oft schleichend und beginnt häufig mit kleinen Grenzverletzungen, die als harmlos abgetan werden. Die Sportwissenschaftlerinnen Rulofs und Palzkill beschreiben sie als Oberbegriff für verschiedene Formen von Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Der Landessportbund NRW unterscheidet dabei drei Abstufungen:
Ohne Körperkontakt (Abstufung 1)
- Anzügliche Bemerkungen oder Blicke
- Versand oder Anfragen von sexualisierten Bildern
- Verbale Belästigung oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- Aufhängen pornografischer Inhalte
Grenzverletzungen (Abstufung 2)
- Unangemessene Berührungen, z. B. bei Massagen oder der Versorgung von Verletzungen
- Erzwungene 1:1-Situationen
- Körperliche Hilfen ohne Einwilligung des Kindes
Mit Körperkontakt (Abstufung 3)
- Erzwungene sexuelle Handlungen
- Küsse gegen den Willen
- Sexuelle Rituale mit Körperkontakt
- Sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung
Diskriminierung aufgrund von Geschlecht
Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder geschlechtlicher Identität gilt als Querschnittsthema der sexualisierten Gewalt. Sie zeigt sich im Vereinsalltag z. B. durch respektlose Sprache, Ausschluss von Entscheidungen oder fehlende Strukturen für trans-, inter- und nicht-binäre Mitglieder.
Was versteht man unter körperlicher Gewalt?
Die WHO definiert körperliche Gewalt als einzelne oder wiederholte Handlungen, die eine tatsächliche oder mögliche körperliche Schädigung hervorrufen. Im Sportkontext kann sich das auf Weisen äußern, die nicht sofort als Gewalt erkannt werden:
- Schlagen, Treten, Schütteln
- Sport als Bestrafung – zum Beispiel Liegestütze als Strafe für Fehler
- Ignorieren von Verletzungen oder Erschöpfung, Druck trotz Schmerzen weiterzumachen
- Zwang zur Einnahme von Substanzen, zum Beispiel bestimmten Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln
Was versteht man unter emotionaler Gewalt?
Emotionale Gewalt ist die am schwersten erkennbare Form – weil keine sichtbaren Spuren bleiben und die Grenze zwischen harter Trainingsführung und Übergriff fließend wirkt. Die WHO beschreibt sie als nicht-körperliche Handlungen, die der psychischen Gesundheit oder der sozialen Entwicklung schaden können:
- Demütigungen, Einschüchterungen, Bedrohungen
- Abwertende Kommentare über Aussehen, Gewicht oder Leistung
- Mobbing, Ignoranz, bewusste Isolation von der Gruppe
- Keine Anerkennung von Bemühungen und Fortschritten
- Aufbau von unrealistischem Druck oder überhöhten Erwartungen